Ehrenmitglieder sind solche Mitglieder, die sich in ganz hervorragender Weise um den Verein verdient gemacht haben. Zu den Ehrenmitgliedern zählen:
1. die Ehrenpräsidenten
2. die Ehrensenatoren
Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Ernennung nimmt der Präsident vor.