Ehrenmitglieder sind solche Mitglieder, die sich in ganz hervorragender Weise um den Verein verdient gemacht haben. Zu den Ehrenmitgliedern zählen:
1. die Ehrenpräsidenten
2. die Ehrensenatoren
Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Präsidenten durch ein kleines Gremium aus dem Vorstand (Präsident, Vizepräsident, die Geschäftsführer sowie der Schatzmeister) ausgewählt. Die Ernennung nimmt der Präsident vor.