Kartenvorbestellungen | Kartenvorverkauf

Kartenbestellungen für alle unsere Veranstaltungen werden per Mail entgegen genommen: kartenvorverkauf(at)ahleschlupp.de

Kartenbestellungen für den Sitzungskarneval außerdem auch telefonisch:
Ehrensenator Manfred Kempen, Tel. (02422) 6833

Eintrittskarten für unsere Sitzungen können auch noch nach dem jeweiligen Vorverkaufstermin bestellt werden.

Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Tickets für die "tollen Tage" im Kartenvorverkauf!

Die Tickets für unsere Veranstaltungen an Weiberfastnacht, Karnevalssamstag und Karnevalsmontag können bei folgenden Vorverkaufsstellen erworben werden:
Gastätte "Op de Bahn", Bahnhofstraße 2, 52372 Kreuzau
Geschäftsstelle Super Sonntag, Kaiserplatz 12 – 14, 52349 Düren

Unsere Eintrittspreise:

Inthronisation: 5,00 €
Jruße Schluppe-Sitzungen: 15,00 €
Kengesitzung für Kinder: Eintritt FREI
Kengesitzung für Erwachsene: 5,00 €
Närrischer Kaffeeklatsch mit dem
„VdK-Sozialverband“: 8,00 €
Sonndaachssitzung 10,00 €
Fastelovend PUR 10,00 € / KVV 8,00 €
Prinzenball 12,00 € / KVV 10,00 €
Rosenmontagsball 10,00 € / KVV 8,00 €
Oktoberfest Sitzplatz 12,00 € / Stehplatz 10,00 €
 

Karten jeweils nur solange der Vorrat reicht!
Alle Saalveranstaltungen finden in der Kreuzauer Festhalle statt.
Einlass zu den Sitzungen ist jeweils eine Stunde vor Beginn. Bitte die Plätze spätestens 11 Minuten vorher einnehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Kartenverkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KG Ahle Schlupp 1880 Kreuzau e.V. zum Erwerb von Veranstaltungskarten.

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden auf das Rechtsverhältnis zwischen der KG Ahle Schlupp 1880 Kreuzau e.V. (nachfolgend auch „Veranstalter“) und Kunden Anwendung, die Eintrittskarten für Veranstaltungen der KG Ahle Schlupp 1880 e.V. erwerben.

(2) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Kartenverkauf in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Die jeweils geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite www.ahleschlupp.de abrufbar.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande mit der KG Ahle Schlupp 1880 Kreuzau e.V., Postfach 1235, 52369 Kreuzau, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren unter der Registernummer VR1107.

(2) Im Falle einer Online-Bestellung von Eintrittskarten per E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Die Annahme des Angebots bestätigt der Veranstalter ebenfalls per E-Mail.

§ 3 Eintrittskarten
(1) Eintrittskarten sind grundsätzlich nur beim Veranstalter oder bei autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Der Veranstalter behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

(2) Es gelten die jeweils für die Veranstaltung durch den Veranstalter festgesetzten und auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Eintrittspreise.

(3) Auch sofern der Veranstalter Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gem. § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme sowie zur Bezahlung der Eintrittskarten. Umtausch und Rückerstattung von Eintrittskarten bzw. gezahlter Eintrittspreise sind grundsätzlich ausgeschlossen.

(4) Jeglicher gewerblicher und / oder kommerzieller Weiterverkauf von Eintrittskarten durch den Kunden ist untersagt. Dies gilt nicht für private Weitergaben von Eintrittskarten aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung.

(5) Bei dem Verlust von Eintrittskarten ist eine Neuausstellung ausgeschlossen.

§ 4 Zutrittsalter
(1) Der Zutritt zu den Veranstaltungen ist grundsätzlich erst ab 16 Jahren gestattet.

(2) Abweichend von Absatz 1 der Regelung gewährt der Veranstalter, im Einklang mit den geltenden Jugendschutzvorschriften, den Zutritt dann, wenn die minderjährige Person von mindestens einer sorgeberechtigten Person begleitet wird.

§ 5 Zutrittsvoraussetzungen und Verhalten in der Veranstaltungsstätte
(1) Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt grundsätzlich zum Zutritt zur Veranstaltung.

(2) Der Veranstalter behält sich jedoch in begründeten Ausnahmefällen ein Recht zur Zutrittsverweigerung bzw. zum Verweis von der Veranstaltungsstätte vor.

(3) Begründete Ausnahmefälle im Sinne des Absatzes 2 liegen insbesondere dann vor, wenn

  1. der Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und / oder im Innenraum einer Sicherheitspersonal bzw. dem Kassendienst des Veranstalters vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und / oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
  2. der Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und / oder unter Drogeneinfluss steht;
  3. einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet wird: Glasbehälter, mitgebrachte alkoholische Getränke, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Waffen und ähnliche gefährliche Werkzeuge;
  4. gegen den Ticketinhaber in der Vergangenheit ein Hausverbot ausgesprochen wurde, welches noch in Kraft ist;
  5. der Ticketinhaber durch gewaltbereites und provozierendes Verhalten auffällig wird;
  6. der Ticketinhaber, sofern eine Kostümierung ausdrücklich erwünscht ist, nicht kostümiert erscheint.

(4) Den Anweisungen des Sicherheitspersonals sowie den verantwortlichen Vertretern des Veranstalters ist Folge zu leisten.

(5) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen sowie Getränken ist nicht gestattet.

§ 6 Bild- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung
Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter und autorisierte Dritte nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Karteninhaber als Besucher der Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie die jeweils autorisierten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

§ 7 Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz und / oder vergebliche Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen ist, soweit in Absatz 3 nicht abweichend geregelt, die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 8 Veranstaltungsausfall
Bei einem Veranstaltungsausfall, etwa durch höhere Gewalt, erstattet der Veranstalter das entrichtete Eintrittsgeld nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte. Die Rückerstattung des Eintrittspreises ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausfall der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

§ 9 Kontakt
Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Eintrittskarten bzw. zu den einzelnen Veranstaltungen können über kartenvorverkauf(at)ahleschlupp.de an den Veranstalter gerichtet werden.

§ 10 Schlussbestimmung
Sofern einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch dann, wenn sich eine Regelungslücke im Rahmen dieser AGB zeigt.

Kreuzau, im Dezember 2023